Mindestalter 12 Jahre | Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen | Anwesenheit des Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärung. (Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Schiessen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson oder dem Sorgeberechtigten, der selbst die Qualifikation als Standaufsicht hat. (Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) |
Mindestalter 14 Jahre | Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner | Anwesenheit des Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärung. (Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Schiessen mit sonstigen Waffen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson oder dem Sorgeberechtigten, der selbst die Qualifikation als Standaufsicht hat. (Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) |
Mindestalter 18 Jahre | Alle übrigen Schusswaffen (z.B. SpoPi Kal. .32 S&W lg WC, 9mm, .45 ACP, .357 Mag, .44 Mag Vorderlader) |