Alterserfordernisse Schußwaffen

Mindestalter 12 JahreDruckluft-, Federdruck- oder CO2-WaffenAnwesenheit des Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärung.
(Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Schiessen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson oder dem Sorgeberechtigten, der selbst die Qualifikation als Standaufsicht hat.
(Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)
Mindestalter 14 JahreSchießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleinerAnwesenheit des Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärung.
(Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Schiessen mit sonstigen Waffen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson oder dem Sorgeberechtigten, der selbst die Qualifikation als Standaufsicht hat.
(Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)
Mindestalter 18 JahreAlle übrigen Schusswaffen (z.B. SpoPi Kal. .32 S&W lg WC, 9mm, .45 ACP,
.357 Mag, .44 Mag
Vorderlader)